Green Pass Regelung für Gastronomie
Grüner Pass: Ab Freitag, 6. August 2021 gelten neue Regeln in Südtirol
Ab 6. August 2021 wird in Südtirol der Grüne Pass (Green Pass) für die Konsumation von Speisen und Getränken in geschlossenen Räumen von Bars und Restaurants benötigt.
Im Außenbereich (bspw. Terrasse oder Garten) von Restaurants und Bars wird weiterhin keine Bescheinigung benötigt.
Kinder unter 12 Jahren müssen keinen Grünen Pass vorweisen.
Weitere Informationen, wo der Grüne Pass in Südtirol noch benötigt wird, finden Sie hier: